Hygiene- und Schutzauflagen

Liebe Gäste, von Herzen danke, dass Sie die Regeln unserer Hausordnung
und den Anweisungen gemeinsam mit uns zum Schutz aller befolgen.

Beherbergungsverbot
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In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben
sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt für Personen aus einem vom
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegten und veröffentlichten
Gebiet oder einer Einrichtung, in dem oder in der die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis
zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in
den letzten sieben Tagen beträgt, die nicht über ein ärztliches Zeugnis in Papierform oder
digitaler Form verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind. 2Ein aus einem fachärztlichen
Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. 3Das ärztliche Zeugnis muss sich auf
eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise
vorgenommen worden ist. 4Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt
der Feststellung des Testergebnisses.

Zum Schutz aller Gäste und Mitarbeiter ist unser Team dazu aufgefordert, die
Einhaltung der Hygiene- und Schutzauflagen sicherzustellen.
Bei Nichtbeachtung oder Widersetzung dieser Regeln behalten wir uns ausdrücklich vor,
auch aus Verantwortung allen anderen gegenüber, von unserem Hausrecht
Gebrauch zu machen und nötigenfalls auch Ihren Aufenthalt vorzeitig zu beenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Gemeinsam schaffen wir das!
Ihre Familie Thorwarth und Team